Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Lagerplätzen im Freilager
1. Angebote
Angebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin freibleibend. Mündliche Telefonische Anweisungen sind erst verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsumfang
Die ZTS Grundstücksverwaltung GmbH vermietet ihre Lager- und Abstellplätze für Boote, Trailer, Wohnwagen u. a. grundsätzlich ohne jegliche Betreuung oder Übernahme eigener Kontroll- und Überwachungspflichten durch die ZTS Grundstücksverwaltung als Vermieterin. Für die Überwachung und Sicherung ist jeder Mieter selbst verantwortlich.
Winterliegeplätze werden durch Aufstellung des jeweiligen Stellplanes zugewiesen (§535, 315 BGB). Der Besitz darf dem Mieter während der vereinbarten Mietzeit nicht ohne dessen Zustimmung entzogen werden. Bei Umtransporten anderer Boote erklärt sich der Mieter mit einer etwa notwendigen kurzfristigen Umstellung seines Bootes einverstanden. Als Mietzeit ist der Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. (Wintersaison) vereinbart.
Nebenleistungen wie z. B. Auf-, Abslippen, Konservierungsarbeiten, Mastlegung, -stellung, Reinigung des Unterwasserschiffes ect. werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die gesonderte Einlagerung von Teilen oder Zubehör wie z. B. Planen, Segel, Batterien etc. für die Regelung des Freilagerplatzes gilt die Freilagerordnung.
Der Mieter erkennt mit Abschluss des Mietvertrages diese Ordnung für sich und seine Beauftragten als verbindlich an. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet zugunsten des Mieters die Einhaltung der Freilagerordnung zu überwachen.
Soweit sich die Abrechnungspreise der Vermieterin aus der Abmessung des Gegenstandes errechnen, wird jeweils die Gesamtabmessung desselben einschl. seiner Bestandteile (z. B. Bug- oder Heckkorb, Klüverbaum und Deichselns) zugrunde gelegt.
3. Sonderregelung
Sollten die üblichen Gegenstände außer der üblichen Zeit und Reihenfolge bewegt werden oder stehen bleiben, ist die ZTS Grundstücksverwaltung GmbH berechtigt, je nach den Umständen und der Auswirkung die Umtransporte des betreffenden Gegenstandes bzw. anderer Gegenstände entstehenden Kosten dem Verursacher gesondert in Rechnung zu stellen.
4. Nutzungsentgelt
Das nach dem Tarif der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH berechnete Nutzungsentgelt ist mit Vertragsabschluss fällig und gemäß der Preisliste Sportboothafen-Seefischmarkt zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, 5% Zinsen über den Basiszins zu verlangen. Gegenüber Unternehmen beträgt der Verzugszins 8% über den Basiszins.
Das Nutzungsentgelt errechnet sich (Länge über Alles +1Meter) x (Breite über Alles + 0,5 Meter) alle Überstände z.B. Trailer sind mit einzubeziehen. Die Mastlagerung auf dem Schiff darf nur erfolgen, wenn der Überstand 1,5 Meter je Seite nicht überschreitet. Mastlagerung neben dem Boot ist nicht möglich. Die Formel ist reine Berechnungsgrundlage, es besteht kein Anspruch auf die gesamte Fläche.
5. Zahlungsbedingungen
Der volle Mietpreis ist fällig mit Beginn der Mietzeit, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Sonderkosten werden mit der Rechnungsstellung fällig. Falls die vereinbarte Mietzeit nicht ausgenutzt wird, findet eine Rückzahlung der geleisteten Zahlung nicht statt. Zahlungen sind per Lastschrifteinzug und ohne Abzug zu leisten.
6. Mietdauer
Das Mietverhältnis gilt für eine Einlagerungssaison und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Kündigungsschreiben muss
- bis zum 31.07. d.J. – für die Sommersaison des nächsten Jahres,
- bis zum 31.07. eines jeden Jahres – für die folgende Wintersaison
- bis zum 31.12. d.J. – für den Ganzjahresvertrag
vorgelegt werden.
7. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Der Mieter erklärt das sämtliche von ihm eingebrachte Sachen sein uneingeschränktes Eigentum sind und nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
Der Vermieterin stehen wegen sämtlicher Forderungen gegen den Mieter ein Zurückbehaltungsrecht, sowie ein vertragliches Pfandrecht an Stellgut, Zubehör und Inventar des Mieters zu.
8. Liefer- und Leistungszeit
Leistungszeiten werden im Rahmen des Möglichen eingehalten.
9. Haftung für Schäden
Gegen alle Schäden, die während der Ein- und Auslagerung und während der Lagerzeit entstehen können, wie z. B. Slip-, Transport oder Lagerschäden, Witterungs- und Brandschäden, Diebstahl, Sachbeschädigung etc. sind Boote oder andere Gegenstände samt eingelagertem Zubehör vom Mieter zu versichern. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Sachbeschädigung, Vandalismus oder Beschädigungen jeglicher Art.
Das Betreten des Freilagers erfolgt immer auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens des Betreibers kein Winterdienst durchgeführt wird und deswegen, witterungsbedingte Glätte, Rutschgefahr und Eisbildung entstehen kann. Für Schäden übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
10. Allgemeine Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das stehende Gut, Masten, Persenningen etc. so zu befestigen, dass auch bei widrigen Witterungsverhältnissen Beschädigungen anderer Boote oder von Betriebseinrichtungen der Vermieterin ausgeschlossen sind. Der Verursacher haftet für anfallende Beschädigungen ohne die Möglichkeit der Einrede.
Bei den Winterarbeiten ist folgendes zu beachten: Verunreinigungen jeglicher Art sind strengstens untersagt. Unterwasseranstriche sind mit der angezeigten Sorgfaltspflicht durchzuführen. Vor jeder Arbeitsaufnahme ist der Bodenbelag abzudecken und vor Verunreinigungen zu schützen. Kontaminationen des Unterwasserschiffes (Antifouling, Muscheln oder Algenbewuchs), Öle, Farben etc. dürfen nicht in die Umwelt eingelassen werden. Es gelten die gesetzlichen Umweltauflagen. Verunreinigungen sind umgehend der Vermieterin anzuzeigen.
11. Rechtswirksamkeit
Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
12. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort- und soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand wird der Sitz der Vermieterin vereinbart.
13. Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
Die im Zusammenhang mit den Anträgen und Verträgen erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für diesen Zweck unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes genutzt, verarbeitet und so lange gespeichert, wie sie für die Vertragsbeziehung benötigt werden.
Vorstehende Vereinbarungen wurden von mir gelesen und werden durch meine Vertragsunterschrift ausdrücklich anerkannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 25.09.2020 in Kraft.